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Einheitlicher Ansprechpartner

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG schreibt die Etablierung von sog. Einheitlichen Ansprechpartnern vor. Über den Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie alle für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten notwendigen Informationen und können alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln. Die einheitlichen Ansprechpartner fungieren somit als Mittler zu den zuständigen Behörden.

Zu diesem Zweck haben die Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners nimmt für die Region Ostwestfalen-Lippe der Kreis Herford wahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.ea-owl.de.

 

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